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Das Zentrum GESCHLOSSEN!
Vorbereitung auf die Sommersaison 2024!
Das Zentrum GESCHLOSSEN!
Vorbereitung auf die Sommersaison 2024!
Betriebsordnung

des Bikeparks

1. Einfahrt in die Strecke und Anfahren nach dem Anhalten
Vor dem Betreten der Strecke muss der Radfahrer die Strecke und Hindernisse sorgfältig visuell inspizieren, um seine Fähigkeit einzuschätzen, die Fahrt mit dem Fahrrad zu bewältigen. Ein Radfahrer, der die Radstrecke betreten hat, angehalten und nach dem Anhalten weiterfahren möchte, muss sicherstellen, dass er sich selbst oder einen anderen Radfahrer nicht gefährdet.

2. Fahrtrichtungswahl im Bikepark
Die Radstrecken sind Einbahnstraßen von Start bis Ziel. Der Radfahrer muss die Fahrtrichtung gemäß der Streckenbeschilderung einhalten.

3. Sicherheit der Radfahrausrüstung
Der Radfahrer darf seine Radfahrausrüstung nur in dem Zustand verwenden, in dem der Hersteller die Sicherheit bei der Verwendung des Produkts gewährleistet. Es ist erforderlich, einen Helm, Handschuhe, Ellbogen-, Knie-, Rücken- und Brustschützer zu tragen.

4. Geschwindigkeitskontrolle und Fahrweise
Als Teilnehmer der Strecke im Bikepark muss der Radfahrer die Situation vor sich im Blick haben. Die Geschwindigkeit muss an seine Fähigkeiten und Möglichkeiten, den Zustand der Strecke und die einzelnen Hindernisse angepasst sein.

5. Rücksichtnahme gegenüber anderen Personen im Bikepark
Auf der Radstrecke muss sich jeder Radfahrer so verhalten, dass er weder die Gesundheit und das Leben gefährdet noch sich selbst oder anderen einen Schaden zufügt. Ein Radfahrer, der hinter einem anderen Radfahrer fährt, darf den vor ihm fahrenden Radfahrer nicht gefährden und muss einen ausreichenden Abstand einhalten, um dem Radfahrer vor ihm Platz zum Fahren zu lassen. Der Abstand zwischen den Radfahrern auf der Abfahrtsstrecke muss mindestens 50 m betragen.

6. Überholen
Auf der Radstrecke ist das Überholen verboten und der Radfahrer muss die Fahrtrichtung einhalten.

7. Einhaltung der Beschilderung
Der Radfahrer muss die Beschilderung auf der Radstrecke beachten.

8. Bereitstellung von Hilfe - Tel. 115, Empfang +421 486 308 813
Bei einem Unfall auf der Radstrecke ist der Radfahrer verpflichtet, Hilfe zu leisten und den Unfall einer berechtigten Person zu melden. Die berechtigte Person ist das Parkpersonal. Der Meldungsort ist die Tal- oder Bergstation der Seilbahn.

9. Warnung
Besucher dürfen den Bikepark nur mit Erlaubnis des Parkpersonals betreten. Der Betreiber der Radstrecken ist berechtigt, Personen, die sich nicht an die Verhaltensregeln auf der Radstrecke halten, die Nutzung der Strecke zu verbieten. Jeder Biker (Fahrer) ist verpflichtet, vor dem Kauf einer Eintrittskarte die Erklärung des Bikers zu lesen und zu unterzeichnen. Durch den Kauf der Eintrittskarte bestätigt er, dass er die Regeln des Bikeparks Mýto SKI & BIKE gelesen, verstanden, unterschrieben und zugestimmt hat.

10. Folgende Verbote gelten im Bikepark:
• Das Ausüben jeglicher Aktivitäten außer dem Radfahren ist verboten.
• Demontage, Modifikation oder Beschädigung der Streckenbeschilderung, Hindernisse und Informationstafeln ist verboten.
• Kinder dürfen den Bikepark nicht ohne Aufsicht betreten.
• Das Fahren mit dem Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen sowie das Verwenden von Glasbehältern ist verboten.
• Rauchen ist verboten.
• Offenes Feuer ist verboten.
• Das Drücken des Fahrrads entgegen der Fahrtrichtung ist verboten.
• Fußgänger dürfen den Bikepark nicht betreten.

Durch den Kauf einer Eintrittskarte und den Eintritt in den Bikepark verpflichtet sich der Besucher, sich an die Verhaltensregeln im Bikepark zu halten und nimmt zur Kenntnis, dass er auf eigenes Risiko fährt.

Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für entstandene Schäden an Eigentum und Gesundheit der Parkbesucher.

Der Radfahrer ist verpflichtet, sich für den Einsatz der Bergrettung zu versichern.

Im Falle einer Kontrolle durch den Betreiber des Bikeparks ist der Besucher verpflichtet, seine gekaufte gültige Eintrittskarte (Ticket) aus der Registerkasse vorzuzeigen.

Das Zentrum behält sich das Recht vor, die Transportkapazität entsprechend der aktuellen Auslastung und Wetterbedingungen zu beschränken.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb des Transportgeräts bei schlechtem Wetter, hoher Windgeschwindigkeit, Störungen, Stromausfall usw. einzustellen.

In Mýto pod Ďumbierom, am 18.06.2022